Satzung des KiTa-Gemeindeelternrates der Gemeinde Südheide

Präambel


Die Elternräte der Kindertagesstätten in der Gemeinde Südheide haben sich am 26.06.2022 zu einem Gemeindeelternrat gemäß §16(2) des "Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege" (NKiTaG) vom 07. Juli 2021 zusammengeschlossen.
Sie verfolgen damit das Ziel, sich besser untereinander zu vernetzen, auf politische Entscheidungen gemeinsam Einfluss zu nehmen und somit eine wirksamere Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber der Gemeinde und den Trägern zu erreichen.
Die Mitarbeit im Gemeindeelternrat soll so informell und unkompliziert wie möglich, aber dennoch effektiv organisiert sein.


§1 Name

Der Gemeindeelternrat führt den Namen
"KiTa Gemeindeelternrat der Gemeinde Südheide"
Der Name kann mit "KiTa GER Südheide" oder "KiTa Gemeindeelternrat Südheide" abgekürzt werden.


§2 Aufgabenstellung

Der KiTa GER Südheide vertritt die Interessen der Elternschaft der ihm beigetretenen Kindertagesstätten gegenüber der Gemeinde, der Öffentlichkeit und den politischen Parteien sowie den Trägern und den Leitungs- und Betreuungskräften der Kindertagesstätten.
Auf der Grundlage des §16(2) Satz 5 NKiTaG genießt er in allen für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Südheide wesentlichen Entscheidungen ein vorheriges Informationsrecht gegenüber der Gemeinde und dem jeweiligen Träger und kann somit seine eigene Meinungsbildung herbeiführen.


§3 Zusammensetzung

Der KiTa GER Südheide besteht aus den Elternräten der beigetretenen Kindertagesstätten in der Gemeinde Südheide.
Die beigetretenen Kindertagesstätten sind namentlich in der Anlage 1 zu dieser Geschäftsordnung aufgeführt. Die Anlage ist Bestandteil der Geschäftsordnung und wird bei Veränderungen fortgeschrieben.
Elternräte von Kindertagesstätten der Gemeinde Südheide können dem Gemeindeelternrat beitreten oder aus ihm austreten, in dem sie dies gegenüber dem Vorstand schriftlich erklären. Die aktuelle Zusammensetzung des Gemeindeelternrats wird zu Beginn jeder Sitzung festgestellt und protokolliert.


§4 Vorstand

Der Gemeindeelternrat bildet einen geschäftsführenden Vorstand, der die Arbeit des Gemeindeelternrats organisiert. Die Anliegen des KiTa GER Südheide werden von den Mitgliedern des KiTa GER Südheide gemeinsam und gleichberechtigt bearbeitet und gestaltet. Grundsätzlich dürfen alle Elternvertreter und Eltern mitarbeiten.
Der Vorstand besteht aus jeweils einem Mitglied der beigetretenen Elternräte.  Diese legen ihre Vertretung im Vorstand eigenständig fest. Die Vertretung  kann von Sitzung zu Sitzung wechseln.
Jede Einrichtung ist bei Abstimmungen mit jeweils einer Stimme gleichberechtigt vertreten.
Der Vorstand organisiert die Sitzungen des KiTa GER Südheide, stellt die Vertretung in den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Südheide sicher und erledigt die ihm vom KiTa GER aufgegebenen Aufträge.
Die Sitzungen des Vorstands werden durch den/die Vorsitzende/n einberufen. Für die Sitzungen gelten die Regularien des §6 "Sitzungen" dieser Satzung entsprechend, mit Ausnahme dessen, dass die Einberufung von weiteren Vorstandssitzung durch jedes Mitglied des Vorstands beantragt werden kann, ohne Einhaltung eines Quorum. Darüberhinaus erfolgt auch keine Bekanntmachung der Einladung in den Einrichtungen.
Für Beschlussfassungen gilt §7 "Beschlüsse" dieser Satzung entsprechend.


§5 Vorsitzende/r

Der KiTa GER Südheide wählt eine/n Vorsitzende/n, sowie eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
Diese sind die zentralen Ansprechpartner und vertreten den KiTa GER Südheide nach außen. Darüber hinaus organisieren sie die Sitzungen des Vorstands.


§6 Sitzungen

Der KiTa GER Südheide soll vom Vorstand zweimal pro KiTa-Jahr einberufen werden, darüber hinaus kann der KiTa GER Südheide auch zu weiteren Sitzungen zusammenkommen, wenn der Vorstand dies für erforderlich hält, oder wenn ein Viertel der Elternräte der beigetretenen Kindertagesstätten dies unter Angabe der gewünschten Beratungspunkte beantragt. Die Termine sind möglichst frühzeitig zu planen und bekannt zu machen.
Die Ladefrist zu einer Sitzung des KiTa GER Südheide beträgt 3 Wochen. Die Tagesordnungspunkte sind mindestens eine Woche vor der Sitzung mitzuteilen. In dringlichen Fällen kann die Ladefrist unterschritten werden, sie soll aber möglichst zumindest eine Woche betragen. Die Einladungen gehen schriftlich an alle Elternvertreter und ihr Stellvertreter der Einrichtungen. Außerdem wird die Einladung auf geeignete Weise in den Einrichtungen für die Eltern bekannt gemacht.
Weitere Anträge zur Tagesordnung können von allen Teilnehmern noch mündlich zu Beginn der Sitzung gestellt werden.
Die Sitzungen des KiTa GER Südheide sind grundsätzlich öffentlich.


§7 Beschlüsse

Abstimmungen und Wahlen sind offen, auf Verlangen eines der anwesenden Stimmberechtigten jedoch geheim.
Der KiTa GER Südheide ist bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Beschlüsse des KiTa GER Südheide werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Stimmberechtigt sind anwesende gewählte Mitglieder der Elternräte der beigetretenen Einrichtungen oder bevollmächtigte Vertreter.


§8 Protokoll

Über jede Sitzung des KiTa GER Südheide wird ein Protokoll angefertigt, die von der/dem Protokollführer/in zu unterzeichnen sind.
Das Protokoll muss enthalten:
-Ort, Beginn und Ende der Sitzung
-Anwesenheitsliste
-Tagesordnung mit wesentlichem Verlauf der Sitzung
-Beschlussfassungen mit Feststellung der Stimmabgaben


§9 Ausgaben/Kostendeckung

Der Vorstand des KiTa GER Südheide wird sich um angemessene Unterstützung (auch finanziell) für die Erledigung seiner Ausgaben bei der Gemeinde Südheide bemühen. Sollten darüber hinaus Kosten entstehen, sollen diese möglichst über eine freiwillige Umlage gedeckt werden.
Der Vorstand kann entscheiden eine Kasse einzurichten und einen Kassenwart festzulegen. Diesem können freiwillige Geldspenden (steuerlich nicht abzugsfähig) für die Arbeit des KiTa GER Südheide überreicht werden. Der Kassenwart führt ein einfaches Kassenbuch (Einnahmen / Ausgaben) und berichtet auf den Sitzungen des Vorstands über die Kasse.
Sollte sich der KiTa GER Südheide auflösen, werden die Restmittel der Kasse einer gemeinnützigen Organisation gespendet.


§10 Änderungen der Satzung

Änderungen der Satzung sind auf schriftlichen oder mündlichen Antrag mit der einfachen Mehrheit der Stimmen aller anwesenden Elternratsvertreter der beigetretenen Einrichtungen auf den Sitzungen des KiTa GER Südheide möglich.


§11 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt durch Beschlussfassung des KiTa GER Südheide am 26.06.2022 in Kraft.


Anlage 1 Liste der beigetretenen Einrichtungen

  • KiTa Pusteblume
  • DRK Kindergarten Immenhof
  • KiTa Noahs Arche
  • DRK KiTa Regenbogen
  • KiTa Lütt Louis
  • Waldkindergarten